Rechtsprechung
   BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4681
BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15 (https://dejure.org/2017,4681)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2017 - 3 AZR 289/15 (https://dejure.org/2017,4681)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 3 AZR 289/15 (https://dejure.org/2017,4681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,4681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

  • IWW

    § 2 Abs. 3 BetrAVG, § ... 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 1, Abs. 5 BetrAVG, § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 7 Abs. 2 BetrAVG, § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BetrAVG, § 5 Abs. 3 Nr. 2 Halbs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, § 234 Abs. 3 Nr. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, § 2 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 3 Satz 2 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 1 Abs. 1 BetrAVG, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 717 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Pensionskassenrente; Ergänzungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Mehrere Komponenten einer Altersversorgungszusage und deren Berechnung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15
    Dieser bildet den Mindestbetrag, der keinesfalls unterschritten werden darf (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 20; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 22, BAGE 147, 206) .

    Eine zeitratierliche Kürzung des von der Beklagten zu leistenden Gesamtbetrags kommt daher nicht in Betracht (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 23; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 23, BAGE 147, 206) .

    Eine weitere Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist nach der C-Versorgungsordnung daher nicht möglich (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 24; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 24, BAGE 147, 206) .

    Er übertrifft den gesetzlichen Mindestschutz (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 25) .

    Für die Quotierung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist es daher unerheblich, dass nach der C-Versorgungsordnung nur für Dienstzeiten ab dem 1. Januar 1991 Versorgungsanwartschaften erworben werden können (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 26; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 25, BAGE 147, 206) .

    Etwas anderes gilt dagegen für die von der Pensionskasse zu erbringenden Leistungen (Tz. 5 C-Versorgungsordnung) und für die zusätzlich zu zahlende Besitzstandsrente nach Anhang I zur C-Versorgungsordnung (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 27) .

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 542/13

    Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15
    Dieser bildet den Mindestbetrag, der keinesfalls unterschritten werden darf (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 20; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 22, BAGE 147, 206) .

    Eine zeitratierliche Kürzung des von der Beklagten zu leistenden Gesamtbetrags kommt daher nicht in Betracht (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 23; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 23, BAGE 147, 206) .

    Eine weitere Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist nach der C-Versorgungsordnung daher nicht möglich (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 24; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 24, BAGE 147, 206) .

    Für die Quotierung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist es daher unerheblich, dass nach der C-Versorgungsordnung nur für Dienstzeiten ab dem 1. Januar 1991 Versorgungsanwartschaften erworben werden können (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 26; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 25, BAGE 147, 206) .

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15
    Hieraus errechnet sich ein Besitzstandsprozentsatz von 10, 61. Dieser Wert verändert sich jedoch auf 10, 72 vH, infolge der von der Beklagten vorgenommenen Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen "Barber" (17. Mai 1990 - C-262/88 - Slg. 1990, I-1889) und ist zwischen den Parteien nicht umstritten.
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15
    § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG stellt daher sicher, dass eine bei versicherungsförmigen Versorgungswerken im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens regelmäßig entstehende Deckungslücke zwischen dem bis dahin aufgrund der Beitragsleistungen angesammelten Versicherungsanspruch und dem zeitanteilig nach § 2 Abs. 1 BetrAVG berechneten Teilanspruch durch den Arbeitgeber zu schließen ist (vgl. BAG 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - zu   IV 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat jedenfalls insoweit festgehalten, als sich die Besitzstandsrente auch nach den Kriterien des § 2 Abs. 1 BetrAVG ergäbe und zum Zeitpunkt der Ablösung die Anwartschaft bereits gesetzlich unverfallbar war (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 64, BAGE 141, 259) .
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15
    Der besonders starke Schutz des nach den Kriterien des § 2 Abs. 1 BetrAVG zu errechnenden erdienten Besitzstandes rechtfertigt sich dann auch aus dem Gedanken, dass dem Arbeitnehmer bei der Ablösung zumindest das verbleiben soll, was ihm auch nach dieser Regelung beim Ausscheiden oder im Insolvenzfall nach § 7 Abs. 2 BetrAVG erhalten bliebe (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 49) .
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99

    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben derartige garantierte Besitzstände auch im Falle eines späteren vorzeitigen Ausscheidens erhalten (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 a der Gründe für den Fall der Insolvenz) .
  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben derartige garantierte Besitzstände auch im Falle eines späteren vorzeitigen Ausscheidens erhalten (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 a der Gründe für den Fall der Insolvenz) .
  • LAG Köln, 09.12.2014 - 7 Sa 1078/12

    Höhe der Versorgungsanwartschaft in der betrieblichen Altersversorgung bei

    Auszug aus BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Dezember 2014 - 7 Sa 1078/12 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Köln, 28.06.2017 - 19 Ca 7274/16
    Die habe das BAG ausdrücklich festgestellt, zuletzt in den Urteilen vom 18. Februar 2014 (3 AZR 324/14) und vom 24. Januar 2017 (3 AZR 289/15).

    Dies führte jedoch nicht dazu, dass die Anwartschaften auf Leistungen nach der ...-Versorgungsordnung beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verfielen (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 2014 - 3 AZR 324/12 - Rn. 21, juris; BAG, Urteil vom 24. Januar 2017 - 3 AZR 289/15 - Rn. 19, juris).

    Rn. 34 ff., sowie das bestätigende Urteil des BAG vom 24. Januar 2017 - 3 AZR 289/15 - dort insb.

    Auch das BAG hat diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 (3 AZR 289/15 - juris) erneut bestätigt.

    In einem Parallelfall hierzu hat das BAG in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 (Az. 3 AZR 289/15, dort Rn. 56, juris) ausgeführt:.

  • LAG Köln, 13.11.2019 - 11 Sa 624/17

    CFK-VO

    Dieser Betrag sei nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 324/12 - BAG, Urt. v. 24.01.2017 - 3 AZR 289/15 -) keiner erneuten, abschließenden Quotierung zu unterziehen.

    Gleiches gelte für die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.01.2017 - 3 AZR 289/15 -.

    b) Die ermittelte Besitzstandsrente nach Abschnitt I des Anhangs zur CFK-VO unterliegt nach Maßgabe der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts zu der hier umstrittenen CFK-VO (vgl. u. a.: BAG, Urt. v 24.01.2017 - 3 AZR 289/15 - BAG 19.05.2016 - 3 AZR 1/14 - BAG Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 542/13 - BAG, Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 324/12 -) nicht als Bestandteil eines einheitlichen Rentenanspruchs der zeitratierlichen Berechnung des § 2 Abs. 1 BetrAVG.

    Hiernach verblieb die Absicherung vorzeitiger Versorgungsfälle, wie die Gewährung von Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten (§§ 32, 44, 51 PK Satzung), integrierter Teil der Pensionskassenleistung, für diejenigen Mitglieder, die vor dem 01.01.1985 Mitglied der B PK geworden sind (vgl. auch: BAG, Urt. v. 21.01.2017 - 3 AZR 289/15 - BAG, Beschl. v. 10.04.2017 - 3 AZR 134/17 (F) -).

  • LAG Köln, 28.06.2017 - 3 Sa 777/16
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht zuletzt in mehreren Urteilen vom 24.01.2017 (vgl. etwa 3 AZR 289/15, juris) nochmals ausdrücklich bestätigt.

    Danach gilt für die Berechnung der monatlichen Besitzstandsrente sowie des Ergänzungsanspruchs nach § 2 Abs. 3 BetrAVG auf der Grundlage der Rechtsprechung des dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts in bisher entschiedenen Parallelfällen (vgl. BAG, Urteil vom 18.02.2014 - 3 AZR 542/13, NZA 2014, 1142; BAG, Urteil vom 24.01.2017 - 3 AZR 289/15, juris) im Einzelnen Folgendes:.

    Hierzu weist das Bundesarbeitsgericht in dem noch Anfang diesen Jahres ergangenen Urteil vom 24.01.2017 (3 AZR 289/15, juris) zu Recht darauf hin, dass es letztlich entscheidend nur darauf ankommen könne, welche Beiträge vom Arbeitgeber insgesamt zur Absicherung der biometrischen Risiken in § 1 Abs. 1 BetrAVG geleistet würden und dass nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 der Pensionskassensatzung (Bl. 177 d. A.) die Berufsunfähigkeitsrente und damit auch die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos integrierter Teil der Pensionskassenleistung sei.

  • LAG Köln, 28.11.2018 - 5 Sa 13/18

    Zulässigkeit einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

    Bezug genommen wird darüber hinaus auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2017 ( 3 AZR 289/15 ), 19. Mai 2016 (3 AZR 1/14) und 18. Februar 2014 (3 AZR 324/12) bei.

    Der von der Beklagten zu finanzierende Teilanspruch der fiktiven Vollleistung beträgt damit 60 vH (vgl. BAG 24. Januar 2017 - 3 AZR 289/15 - Rn. 53 ff. zu einem Fall, in dem die Verteilung der Beitragsaufwendung ebenfalls streitig war. Zudem ist der hiesige Kläger ebenso wie der Kläger in dem vom BAG zu entscheidenden Fall vor dem 31. Dezember 1984 Mitglied der BASF - Pensionskasse geworden) .

  • ArbG Köln, 30.11.2017 - 5 Ca 7631/16

    Korrekte Berechnung der Höhe betrieblichen Altersvorsorge

    Hinsichtlich der Berechnung wird auf die Urteile des BAG vom 18.02.2014, 3 AZR 324/12 sowie vom 24.01.2017, 3 AZR 289/15, verwiesen.

    Auch das BAG hat diese Rechtsprechung in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 (3 AZR 289/15 - juris; vgl. zudem LAG Köln vom 18.07.2016, 2 Sa 1135/15) erneut bestätigt.

    In einem Parallelfall hierzu hat das BAG in seinem Urteil vom 24. Januar 2017 (Az. 3 AZR 289/15, dort Rn. 56, juris) ausgeführt:.

  • LAG Köln, 01.06.2017 - 7 Sa 671/15

    Besitzstandsrente; ergebnisbezogene Betrachtungsweise; Quotierung; Pensionskasse;

    Zur Frage der Quotierung einer Besitzstandsrente nach § 2 Abs. 1 BetrAVG (hier: Anschluss an BAG vom 14.02.2014, 3 AZR 542/13; BAG vom 19.05.2016, 3 AZR 1/14; BAG vom 24.01.2017, 3 AZR 289/15).

    Dies ergibt die Auslegung der CFK-Versorgungsordnung, wie sie der ständigen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (z.B.: BAG vom 24.01.2017, 3 AZR 289/15; BAG vom 19.05.2016, 3 AZR 1/14; BAG vom 18.02.2014, 3 AZR 542/13).

    Die Notwendigkeit der Gesamtbetrachtung bestätigt jetzt auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.01.2017, 3 AZR 289/15, Rdnr. 56. Dort verweist das Bundesarbeitsgericht auch darauf, dass " nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 PK-Satzung.....die Berufsunfähigkeitsrente und damit auch die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos integrierter Teil der Pensionskassenleistung " ist.

  • LAG Köln, 24.11.2016 - 7 Sa 1007/15

    Betriebsrente; Höhe des Anspruchs; Ergänzungsanspruch; Pensionskassenspitze;

    (BAG vom 19.05.2016, 3 AZR 1/14, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; neuerdings ebenso: BAG vom 24.01.2017,3 AZR 289/15, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.).

    (BAG vom 24.01.2017, 3 AZR 289/15, zitiert nach juris, Rn. 56).

  • LAG Köln, 11.09.2019 - 11 Sa 737/15

    CFK-VO

    Die ermittelte Besitzstandsrente nach Abschnitt I des Anhangs zur CFK-VO ist nach Maßgabe der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts zu der hier umstrittenen CFK-VO (vgl. u. a.: BAG, Urt. v 24.01.2017 - 3 AZR 289/15 - BAG 19.05.2016- 3 AZR 1/14 - BAG Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 542/13 - BAG, Urt. v. 18.02.2014- 3 AZR 324/12 -) unterliegt nicht als Bestandteil eines einheitlichen Rentenanspruchs der zeitratierlichen Berechnung des § 2 Abs. 1 BetrAVG unterliegt.

    Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos verblieb nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung der BASF PK integrierter Teil der Pensionskassenleistung (vgl. : BAG, Urt. v. 21.01.2017 - 3 AZR 289/15 - BAG, Beschl. v. 10.04.2017 - 3 AZR 134/17 (F) -).

  • LAG Köln, 21.06.2017 - 11 Sa 1166/15

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung nach der ZFK-VO

    4.              Nach der maßgebenden Auslegung des Bundesarbeitsgerichts des Bundesarbeitsgerichts zu der hier umstrittenen CFK-VO (u.a.: BAG, Urt. v 24.01.2017 - 3 AZR 289/15 - BAG 19.05.2016 - 3 AZR 1/14 - BAG Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 542/13 -) ist davon auszugehen, dass die Besitzstandsrente nach Abschnitt I des Anhangs zur CFK-VO nicht als Bestandteil eines einheitlichen Rentenanspruchs der zeitratierlichen Berechnung des § 2 Abs. 1 BetrAVG unterliegt.

    Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos verblieb nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung der B PK integrierter Teil der Pensionskassenleistung (vgl.: BAG, Urt. v. 21.01.2017 - 3 AZR 289/15 - BAG, Beschl. v. 10.04.2017 - 3 AZR 134/17 (F) -).

  • LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16

    Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch

    Im Übrigen hat sie die arbeitsgerichtliche Entscheidung mit der getroffenen Auslegung der C -VO unter Bezugnahme auf die inzwischen erfolgte weitere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (3 AZR 542/13 und 3 AZR 289/15) bestätigt und die Revision nicht zugelassen.
  • LAG Köln, 21.06.2017 - 11 Sa 1026/15

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung; Versorgungsordnung; Einzelfall

  • LAG Köln, 17.02.2021 - 5 Sa 830/17

    Kein grundsätzlicher Insolvenzschutz von Pensionskassenspitzen bis zum

  • ArbG Solingen, 17.04.2019 - 1 Ca 1458/18

    Ermittlung der fiktiven Vollrente durch Berechnung der im Zeitraum des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht